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Seetourstik Brauns GmbH Beförderungsbedingungen für die Fahrgastschifffahrt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01.04.2007

§1 Allgemeine Bestimmungen
Die Leistungen gegenüber unseren Fahrgästen werden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und unserer darauf basierenden nachfolgenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen erbracht.
Mit dem Betreten des Schiffes erkennt der Fahrgast diese Bedingungen für die Rechtsbeziehungen mit uns als verbindlich an.

§2 Gegenstand der Beförderung
Der Beförderungsvertrag ist ein Werkvertrag, der mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. das Betreten des Schiffes) geschlossen werden kann. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte oder durch den Nachweis einer Buchungsbestätigung.
Wir befördern grundsätzlich nur Personen. Lediglich Kinderwagen und Rollstühle von Fahrgästen werden in begrenztem Umfang nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten mitgenommen. Tiere dürfen nur mit Zustimmung der Schiffsführung mitgeführt werden.
Änderungen der Abfahrtszeiten, auch kurzfristig, behalten wir uns jederzeit vor.
Ebenso übernehmen wir keine Garantie für die Richtigkeit und die Einhaltung der Abfahrtszeiten.
Die Fahrten finden bei guter Wetterlage bis zu einer zulässigen Windstärke und ab einer Mindestpersonenzahl statt. Informationen dazu geben wir in unserem Verkaufsbüro oder am Liegeplatz.

§ 3  Rücktritt
Die Vertragspartner haben das Recht jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich Form frei, bei schriftlich abgeschlossenem Vertag hat der Rücktritt ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Für den Rücktritt gelten die gesetzlichen Vorschriften soweit nicht anderweitige schriftliche Regelungen getroffen wurden.
Bei Rücktritt am Reisetag und bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle Preis für alle vertraglichen Leistungen berechnet. Die Rücktrittserklärung des Reisenden wird mit Zugang bei der Seetouristik Brauns GmbH wirksam.
Die Seetouristik Brauns GmbH ist die Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Antritt der Fahrt zum Rücktritt, zur Änderung des Fahrplanes, zur Absetzung und Unterbrechung von Fahrten berechtigt. Als wichtiger Grund gilt auch eine unzureichende Auslastung.
Tritt die Seetouristik Brauns GmbH vom Beförderungsvertrag zurück, wird dem Reisenden das volle Beförderungsentgelt erstattet, soweit im Voraus gezahlt wurde. Weitergehende Ansprüche des reisenden sind ausgeschlossen.

§ 4  Fahrkarten / Entgelte
Die Fahrkarten sind bis zum Antritt der Reise übertragbar, sofern diese nicht auf eine bestimmte Person namentlich ausgestellt sind oder zu Sondertarifen erworben wurden.
Sind Fahrkarten mit einem bestimmten Datum versehen, sind sie nur für den genannten Zeitraum gültig, es sei denn, dass auf der Fahrkarte selbst eine anderweitige Regelung der Seetouristik Brauns GmbH vermerkt ist.
Bei Betreten des Schiffes ist jeder Reisende verpflichtet seine Fahrkarte oder seine Buchungsbestätigung dem Schiffspersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

§ 5 Fälligkeit der Zahlung bei Rechnungslegung
Alle Zahlungen sind an uns ohne jeden Abzug zu leisten, und zwar, sofern in unserer schriftlichen Bestätigung nichts anderes vorgesehen wurde, sofort nach Abschluss der Fahrt durch Rechnungslegung oder in bar.

§ 6 Ordnung an Bord
Jeder Fahrgast hat sich an Bord so zu verhalten, dass der Schiffsbetrieb nicht behindert und andere Mitreisende nicht gefährdet oder belästigt werden. Allen Anordnungen der Schiffsführung im Interesse der Sicherheit des Schiffes und der Personen an Bord ist unverzüglich Folge zu leisten.
Fahrgäste die nachhaltig gegen die Ordnung an Bord verstoßen, gesetzliche oder behördliche Vorschriften verletzen, Sachbeschädigungen verüben oder andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen dadurch irgendwelche Ersatzansprüche entstehen. Nach der Feststellung der Personalien erfolgt ggf. ihre Übergabe an die Polizeibehörde an der nächsten Schiffsstation.

§ 7 Fundsachen
An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich der Schiffsführung zu übergeben.
Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

§ 8 Haftungshinweise
Wird durch höhere Gewalt- z.B. Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, Sturm, Eis, Havarien, Betriebsstörungen o.ä. oder – Unterbrechungen – eine Änderung erforderlich oder kann aus solchen Gründen eine Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Reisende keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche herleiten. Er hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung eines im Voraus bezahlten Entgelts.
Unsere Haftung gegenüber Fahrgästen richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften, die Schadenersatz bei Leistungsbeeinträchtigungen unsererseits grundsätzlich nur bei von uns verschuldeten Schäden vorsehen.
Reisegepäck oder Garderobe, für die wir kein besonderes Entgelt erhoben haben, bleibt auch an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes.
Bei Verlust oder Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstigen Wertsachen wird nicht gehaftet.
Der Reisende haftet in vollem Umfang für alle der Seetouristik Brauns GmbH und ihren in Ausübung ihrer Verrichtung handelnden Mitarbeitern oder Beauftragten schuldhaft zugefügten Schäden.

§ 9 Schadensanzeige
Der Reisende muss äußerlich erkennbare Personen- und Sachschäden spätestens bei Verlassen des Schiffes am Ankunftsort anzeigen.
Die Anzeige hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen, es sei denn, dass der Schaden gemeinsam durch den Reisenden und den Schiffsführer geprüft und in einem von beiden gemeinsam unterzeichneten Protokoll festgehalten wurde.

§ 10 Verjährung
Die Schadensersatzansprüche wegen Personen- und Sachschäden verjähren in 2 Jahren.

§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen.

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.


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